Richtlinie Umwelt

Die LEG nutzt primär ihren Nachhaltigkeitsbericht sowie ihren nicht-finanziellen Bericht im Geschäftsbericht, um über ihr Engagement für die Umwelt zu informieren. Das im Nachhaltigkeitsbericht beschriebene Nachhaltigkeitsleitbild (Sustainability Mission Statement) sowie das Handlungsfeld Umwelt (Environment Area of Action) diesen inhaltlich als Fundament für die Umweltrichtlinie. 

Grundlagen der Umweltrichtlinie

Aufbauend auf ihrer Wesentlichkeitsanalyse (regelmäßig aktualisiert) hat die LEG fünf Handlungsfelder im Bereich Nachhaltigkeit identifiziert. Auf dieser Basis entwickelte die LEG bereits 2017 ein Nachhaltigkeitsleitbild, das jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst wird. Das Nachhaltigkeitsleitbild beschreibt das Verantwortungsverständnis der LEG sowie die Umweltstrategie: Die LEG verfolgt die Vision einer lebenswerten Welt, in der die Menschen die natürlichen Ressourcen dauerhaft tragfähig nutzen und die globale Erwärmung erfolgreich begrenzen. Dem Gebäudesektor kommt dabei eine hohe Verantwortung zu. Deshalb konzentriert sich die LEG im Handlungsfeld Umwelt vor allem auf Maßnahmen zum Klimaschutz. Als Wohnungsunternehmen, legt die LEG zum einen Wert auf die Reduktion des Energieverbrauchs bei der Wärme- und Warmwasserversorgung der Wohnungen durch die Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude. Zum anderen unterstützt und fördert das Unternehmen den Einsatz emissionsarmer bzw. regenerativer Energien. Die Mieter der LEG werden miteinbezogen, indem das Unternehmen über gezielte Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Ressourcenschonung sowie über den individuellen Energieverbrauch informiert – somit können die Mieter mit ihrem Verhalten ebenfalls einen aktiven Beitrag zur CO2-Reduktion generieren.

Schwerpunkt unserer Umweltaktivitäten

Folgende Überzeugungen und Verpflichtungen unterstreichen das Umwelt-Engagement und den verknüpften strategischen Umwelt-Ansatz der LEG:

  • Die LEG hat die feste Überzeugung, dass das Unternehmen eine große Verantwortung für die Auswirkungen seines Handelns auf die Umwelt trägt. Die Reduktion von Emissionen ist hierbei eine wesentliche Notwendigkeit.
  • Die LEG unterstützt die Energiewende, den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie das Erreichen der von der Politik gesetzten Klimaziele.
  • Die LEG setzt sich messbare, quantifizierbare und öffentlich kommunizierte Ziele zur energetischen Verbesserung des Portfolios und berichtet über die Etappen auf dem Weg zur Zielerreichung sowie über die damit verknüpften Initiativen. Somit lässt die LEG ihre Leistungen für die Umwelt extern kontrollieren.
  • Um seine Ziele zu erreichen, hat das Unternehmen ein festes Programm zur energetischen Modernisierung etabliert. In diesem Zusammenhang stellt die LEG sicher, dass ihre Bautätigkeiten umweltverträglich sind und den in Deutschland geltenden Entsorgungsnormen, Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
  • Um die Kontrolle über den Verbrauch und die Emissionen zu erhöhen, setzt die LEG – wie in der Branche üblich und in Deutschland in der Regel rechtlich vorgesehen ist– außerdem Energieeffizienzausweise ein, die verschiedene Verbrauchsklassen definieren und clustern. Ergänzend setzt die LEG auf eine verbrauchsabhängige Klimabilanz, die sich an realen Ist-Werten orientiert, und erstellt verbrauchsabhängige Betriebs- und Heizkostenabrechnungen. Auf diese Weise unterstützt die LEG ihre Mieter darin, ihre Energiekosten zu einzuschätzen und ggf. zu beeinflussen. Neben der Heizkosteninformation und der Installation moderner Thermostate arbeitet die LEG an Projekten, um das Verbrauchsverhalten der Kunden positiv zu beeinflussen.
  • Das Unternehmen steht mit allen Stakeholder-Gruppen im aktiven Dialog zu Umweltfragen, zu den Emissionsreduktions-Initiativen sowie zu erreichten Zielen.
  • Ressourcenschonung und Wassermanagement sind weitere verbundene Umwelt-Themen (z.B. Abfallmanagement)

Lars von Lackum (CEO)

Dr. Kathrin Köhling (CFO)

Dr. Volker Wiegel (COO)

Düsseldorf, Deutschland, Herbst 2021
(Gültigkeit im Herbst 2023 bestätigt, Nächste Überprüfung der Richtlinie in 2024)