Richtlinie Mitarbeiter und Diversität
Wir dulden keine Form der Diskriminierung innerhalb der LEG Immobilien SE. Bereits im Grundgesetz ist in Artikel 3 ein Gleichbehandlungsgebot verankert. Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat der Gesetzgeber zusätzlich eine Grundlage geschaffen, die zugleich den Schutz und die Förderung von Vielfalt sichert. Unabhängig davon sind wir überzeugt, dass Vielfalt eine Bereicherung darstellt und zum Erfolg der LEG Immobilien SE beiträgt. Wir bringen daher jedem Mitarbeiter Wertschätzung entgegen und behandeln ihn mit Respekt, unabhängig von Rasse oder ethischer Herkunft, Religion, politischen und sonstigen Anschauungen, Geschlecht, Behinderung, Alter, sexueller Identität, nationaler oder sozialer Herkunft und Sprache.
Bei der Auswahl und der weiteren Entwicklung unserer Mitarbeiter sind wir der Chancengleichheit verpflichtet. Um dieses Bekenntnis auch nach außen sichtbar zu machen, hat die LEG Immobilien SE 2019 die Charta der Vielfalt, eine Arbeitgeberinitiative zur Förderung der Vielfalt in Unternehmen, unterzeichnet. Die LEG bekennt sich damit zu einer Organisationskultur der Vielfalt sowie zu einem Arbeitsumfeld frei von Vorurteilen.
Diversität und Chancengleichheit zielt bei der LEG sowohl auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Belegschaft und die Gleichstellung der Geschlechter als auch auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mithilfe von Workshops, Seminaren, dem Familienservice und dem Gesundheitsmanagement ab.
Die geltende Rechtsordnung und alle behördlichen Vorschriften in Deutschland, wo wir unserer Geschäftstätigkeit nachgehen, bilden die Grundlage für die Durchsetzung der Chancengleichheit und die Förderung von Diversität in der LEG Immobilien SE.
Für den Fall, dass sich Mitarbeiter diskriminiert fühlen, können sie sich vertraulich an die Antidiskriminierungsbeauftragte, den Bereich Personal oder den Betriebsrat wenden.
Die Verantwortung für die Umsetzung der Richtlinie Mitarbeiter und Diversität liegt bei der Bereichsleitung Recht & Compliance, Revision/Gremien/Personal.
Zur Operationalisierung der Richtlinie Mitarbeiter und Diversität dienen verschiedene betriebliche Vorgaben und Vereinbarungen für die LEG und ihre zu 100% gehaltenen Tochterunternehmen, unter anderem
- Die Grundwerteerklärung der LEG
- Das Nachhaltigkeitsleitbild der LEG
- Der Verhaltenskodex (Code of Conduct)
- Die Richtlinie Menschenrechte
- Die Vereinbarungen zur Personalentwicklung
- Die Regelungen für gleiches Gehalt (equal pay) durch Vergütung nach Anforderungsprofil sowie Aufgabengebieten
- Die Vereinbarungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit
- Die Altersteilzeitregelung
- Das betriebliche Eingliederungsmanagement
- Die Integration gehandicapter Mitarbeiter mithilfe unserer Schwerbehindertenbeauftragten
- Das Mentoring-Programm für Frauen
- Die Zielsetzung, 50 Prozent Frauenanteil zu erreichen
Durch diese freiwilligen betrieblichen Vereinbarungen und die geltende Rechtsordnung in Deutschland wird die Umsetzung der Richtlinie Mitarbeiter und Diversität bezogen auf die eigenen Mitarbeiter angestrebt.
Düsseldorf, Deutschland, Herbst 2021
(Gültigkeit im Herbst 2023 bestätigt, Nächste Überprüfung der Richtlinie in 2024)