Internet und TV

Fernsehen und Internet – exklusiv für LEG-Mieter!

Ob Telefon, Internet oder TV, für die Arbeit im Home Office oder die Freizeit: Eine gute und zuverlässige Multimedia-Ausstsattung für unsere Kundinnen und Kunden ist uns wichtig. Seit dem 1. Juli 2024 entfällt das Nebenkostenprivileg und damit die Umlagepflicht der Kabel-Tv-Gebühren  auf die Nebenkosten. 

Gemeinsam mit unseren Partnern bieten wir Ihnen verschiedene Multimedia-Optionen für Zuhause. Erste Informationen zu den Änderungen beim Kabel-Tv für LEG Mieterinnen und Mieter finden Sie hier sowie in unseren Produktinformationen unter:

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Häufige Fragen

Sie haben Fragen rund um Multimedia-Themen wie Internet, Telefon und TV? In unseren FAQs finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Internet und TV

Die TV-Grundversorgung darf ab dem 01.07.2024 nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet werden. Hintergrund ist das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG).

Durch dieses ändern sich ab dem 01.07.2024 die Bedingungen Ihrer TV-Versorgung und Ihre Kündigungsrechte. Die Wartungskosten der SAT-Anlagen und die Kosten des Betriebsstroms der Anlagen dürfen weiterhin über die Nebenkosten abgerechnet werden.

Je nach vertraglicher Vereinbarung werden Kosten der TV-Versorgung getrennt von Ihren Mietkosten Ihrer Wohnung (Grundmiete und Nebenkostenvorauszahlungen) gezahlt, oder Sie schließen einen Vertrag bei einem Telekommunikationsanbieter Ihrer Wahl.

Wir werden Sie regelmäßig mit Informationsschreiben informieren. Gerne können Sie sich auch direkt per Mail oder Anruf an uns wenden.

Sie können folgende Alternativen nutzen:

  • DVB-T2 HD: Fernsehen über die Antenne
  • IPTV: Fernsehempfang per Internet oder Streamingdienst
  • Nutzen Sie die TV-Grundversorgung über die LEG?
    Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte telefonisch an den 24-Stunden-Technikservice von Vodafone: 02 21 / 46 61 91 12
     
  • Nutzen Sie einen Telekommunikationsanbieter Ihrer Wahl? Wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Versorger.
    Bei allen weiteren Fragen rund um eine Störung können Sie sich an unsere Reparaturhotline wenden: 0211 / 90 06 11 00

Wir bieten Ihnen die Versorgung weiterhin an

Sie wurden mit einem Informationsschreiben darüber informiert, dass wir Ihnen die TV-Versorgung weiterhin anbieten. Alle Mieter der Objekte, in welchen eine Weiterversorgung möglich ist, wurden hierüber informiert.

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TV-Empfang über einen neuen Einzelnutzvertrag

Nebenkostenprivileg und Mehrnutzungsvertrag enden: Bisher haben wir Ihnen vertraglich einen Kabel-TV-Anschluss angeboten und diesen über die Nebenkosten abgerechnet. Mit dem gesetzlichen Wegfall der Umlagefähigkeit für ihren Kabel-TV-Anschluss und dem Vertragsende informieren wir sie in einem Informationsschreiben über die Möglichkeiten Ihrer zukünftigen TV-Versorgung.

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Wir bieten Ihnen die TV-Versorgung weiterhin an

An den Kosten für die TV-Versorgung ändert sich für Sie nichts. Die bisherigen Kosten können Sie Ihrer letzten Nebenkostenabrechnung entnehmen. Diese bleiben unverändert.
Als Neumieter ab dem 01.07.2024 betragen die Kosten der TV-Grundversorgung über Breitbandkabel 12,50 Euro / Monat und über SAT-Anlagen 9,00 Euro / Monat.

Die Senderübersicht können Sie dem beigefügten Link zu unserer Senderliste entnehmen.

Nach dem 01.07.2024 ist eine Kündigung monatlich zum Ende eines Monats möglich.

Die Versorgung mit dem TV-Signal wird abgestellt. Der Kabel-TV-Anschluss / SAT-Anschluss Ihrer Multimediadose wird im Nachgang, frühestens jedoch nach dem 30.06.2024, gesperrt. Das Vorgehen wird in einem Infoschreiben erläutert, welches Sie im Vorfeld erhalten.

Wir stimmen den Termin im Vorfeld mt Ihnen und unserem TV-Dienstleister ab.

Die Nebenkosten verringern sich um den Betrag der Multimediakosten.
Se erhalten eine entsprechende Mietbescheinigung, welcher Sie die Zusammensetzung der neuen Mietzahlung entnehmen können.

Ihre sonstigen, bestehenden Verträge sind von der Kündigung der TV-Grundversorgung nicht betroffen. Ihre Internet- und Telefonie – Verträge sind hiervon unabhängig. Auch Ihre bei Vodafone gebuchten TV-Zusatzprodukte sind hiervon nicht betroffen und müssten im Falle einer Kündigung der TV-Grundversorgung bei uns zusätzlich separat durch Sie bei dem jeweiligen Anbieter der Zusatzprodukte gekündigt werden

Jede Wohnung ist grundsätzlich mit einer Multimediadose ausgestattet. Zusätzliche Multimediadosen können auf Anfrage installiert werden. Diese Arbeiten sind kostenpflichtig. Ggf. haben Sie Glück und Ihr Vormieter hat bereits eine zweite Anschlussdose installiert, sodass Sie heute schon über mehr als eine Anschlussdose verfügen.

Die Nebenkosten verringern sich um den Betrag der Multimediakosten. Sie können die Vorauszahlungen dementsprechend ab dem 01.07.2024 anpassen. Bei einer Einzugsermächtigung erfolgt dies automatisch.

Die für Sie verfügbaren TV-Anbieter können Sie unserem Informationsschreiben entnehmen, welches Sie erhalten haben, oder noch erhalten werden.

Sie können sich direkt an den zuständigen Kabelnetzbetreiber wenden, um einen Einzelnutzervertrag abzuschließen.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum zuständigen Kabelnetzbetreiber Kontakt auf, um einen entsprechenden Vertrag für die TV-Versorgung abzuschließen. Das Signal wird ansonsten durch den Kabelnetzbetreiber nach Kündigung abgeschaltet.

Sie haben auch über den 01.07.2024 jederzeit die Möglichkeit einen Vertrag für Ihre TV-Versorgung abzuschließen, sodass Sie das TV-Signal wieder empfangen können

Sie haben die Wahl, ob Sie einen TV-Vertrag abschließen möchten, oder nicht.

Die Kosten hängen von Ihrem zukünftigen Versorger ab. Die Preise können Sie direkt beim zuständigen Kabelnetzbetreiber erfragen.

Die Versorgung unsererseits endet automatisch zum 30.06.2024. Eine Kündigung Ihrerseits ist nicht erforderlich, da der Versorgungsvertrag zwischen uns und dem zuständigen Kabelnetzbetreiber besteht.

Die Umstellung erfolgt automatisch. Hierzu müssen Sie nicht zuhause anwesend sein.