Fernsehen und Internet – exklusiv für LEG-Mieter!
Eine gute und zuverlässige Multimedia-Ausstattung für unsere Kundinnen und Kunden ist uns wichtig. Seit dem 1. Juli 2024 entfällt das Nebenkostenprivileg und damit die Umlagepflicht der Kabel-TV-Gebühren auf die Nebenkosten.
Gemeinsam mit unseren Partnern bieten wir Ihnen verschiedene Multimedia-Optionen für Zuhause. Erste Informationen zu den Änderungen beim Kabel-TV für LEG Mieterinnen und Mieter finden Sie hier sowie in unseren Produktinformationen unter:
Downloads
Häufige Fragen
Sie haben Fragen rund um Multimedia-Themen wie Internet, Telefon und TV? In unseren FAQ finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Internet und TV
Die TV-Versorgung darf ab dem 01.07.2024 nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet werden. Hintergrund ist das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG).
Durch dieses ändern sich ab dem 01.07.2024 die Bedingungen Ihrer TV-Versorgung und Ihre Kündigungsrechte. Die Wartungskosten der SAT-Anlagen und die Kosten des Betriebsstroms der Anlagen dürfen weiterhin über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Je nach vertraglicher Vereinbarung werden Kosten der TV-Versorgung getrennt von Ihren Mietkosten Ihrer Wohnung (Grundmiete und Nebenkostenvorauszahlungen) gezahlt, oder Sie schließen einen Vertrag bei einem Telekommunikationsanbieter Ihrer Wahl.
Wir werden Sie regelmäßig mit Informationsschreiben informieren. Gerne können Sie sich auch direkt per Mail oder Anruf an uns wenden.
Sie können folgende Alternativen nutzen:
- DVB-T2 HD: Fernsehen über die Antenne
- IPTV: Fernsehempfang per Internet oder Streamingdienst
- Nutzen Sie die TV-Versorgung über die LEG?
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte telefonisch an den 24-Stunden-Technikservice von Vodafone: 02 21 / 46 61 91 12
- Nutzen Sie einen Telekommunikationsanbieter Ihrer Wahl? Wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Versorger.
Bei allen weiteren Fragen rund um eine Störung können Sie sich an unsere Reparaturhotline wenden: 0211 / 90 06 11 00
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über die Mieterapp bestätigen, dass Sie die TV-Versorgung über die LEG beibehalten möchten. Sie können uns auch den TV-Vertrag unterschrieben zurücksenden.
Nein, leider müssen Sie ein separates SEPA-Mandat abschließen. Das SEPA-Mandat können Sie uns per E-Mail, über die Mieterapp oder schriftlich erteilen.
Nein, bis zum 30.06.2024 wurde die TV-Gebühr automatisch über die Nebenkosten bezahlt. Seit dem 01.07.2024 ist die TV-Gebühr aus den Nebenkosten herausgenommen. Wenn Sie den TV-Vertrag bestätigen, wird die TV-Versorgung weiterhin über die Nebenkosten abgerechnet. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Jobcenter. Nach unseren Kenntnissen ist es aktuell je Jobcenter unterschiedlich geregelt, ob die Gebühr übernommen wird. Bitte zeigen Sie den TV-Vertrag / die Vertragszusammenfassung beim Jobcenter vor und klären das mit Ihrem Ansprechpartner.
Nein, die TV-Gebühr gehört nicht zu den Kosten für Ihre Mietwohnung und wird daher nicht in der Mietbescheinigung aufgeführt. Bitte legen Sie dem Jobcenter, falls nötig, die Vertragszusammenfassung vor, die wir Ihnen zugesendet haben.
Die Gebühr ist immer zum 3. Werktag eines Monats fällig, unabhängig von der Miete. Außerdem gibt es eine gesonderte Bankverbindung für die TV-Gebühr. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug möchten, müssen Sie uns bitte schriftlich ein separates SEPA-Mandat erteilen.
Die TV-Versorgung kann mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag des Monats eingehen.
Wenn Sie die TV-Versorgung nicht bestätigen oder sich nicht kurzfristig bei uns zurückmelden, wird die TV-Dose gesperrt. Die Sperrung erfolgt durch die Firma Hesterkamp. Hesterkamp wird sich dazu kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren. Ab dem Zeitpunkt der Sperrung können Sie kein TV mehr über die LEG empfangen. Grundsätzlich können Sie Ihre TV-Versorgung frei wählen, z.B. über die DVBT2-Antenne, IP TV oder Streamingdienste. Bitte beachten Sie, dass Sie für einige Empfangsmöglichkeiten ggf. einen eigenen Internetanschluss brauchen, den Sie separat buchen müssen. Die Installation einer Parabolantenne ist an unseren Gebäuden grundsätzlich nicht erlaubt.
Ja, der Internetanschluss und der Kabelanschluss stehen nicht in Verbindung.
Der Rundfunkbeitrag, GEZ, ist in Deutschland eine Pflichtgebühr und hat nichts mit der TV-Versorgung zu tun.
Die Leistung der TV-Versorgung wurde bereits in diesem Zeitraum geliefert, daher wird der Zeitraum auch bei der Abrechnung berücksichtigt.
Ja, der Termin wird im Vorfeld zwischen Ihnen und unserem Dienstleister abgestimmt.
Wir bieten Ihnen die Versorgung weiterhin an
Sie wurden mit einem Informationsschreiben darüber informiert, dass wir Ihnen die TV-Versorgung weiterhin anbieten. Alle Mieter der Objekte, in welchen eine Weiterversorgung möglich ist, wurden hierüber informiert.
Mehr erfahren
TV-Empfang über einen neuen Einzelnutzvertrag
Nebenkostenprivileg und Mehrnutzungsvertrag enden: Bisher haben wir Ihnen vertraglich einen Kabel-TV-Anschluss angeboten und diesen über die Nebenkosten abgerechnet. Mit dem gesetzlichen Wegfall der Umlagefähigkeit für Ihren Kabel-TV-Anschluss und dem Vertragsende informieren wir sie in einem Informationsschreiben über die Möglichkeiten Ihrer zukünftigen TV-Versorgung.
Mehr erfahren
Wir bieten Ihnen die TV-Versorgung weiterhin an
An den Kosten für die TV-Versorgung ändert sich für Sie nichts. Die bisherigen Kosten können Sie Ihrer letzten Nebenkostenabrechnung entnehmen. Diese bleiben unverändert.
Als Neumieter ab dem 01.07.2024 betragen die Kosten der TV-Versorgung über Breitbandkabel 12,50 Euro / Monat und über SAT-Anlagen 9,00 Euro / Monat.
Die Senderübersicht können Sie dem beigefügten Link zu unserer Senderliste entnehmen.
Nach dem 01.07.2024 ist eine Kündigung monatlich zum Ende eines Monats möglich.
Die Versorgung mit dem TV-Signal wird abgestellt. Der Kabel-TV-Anschluss / SAT-Anschluss Ihrer Multimediadose wird im Nachgang, frühestens jedoch nach dem 30.06.2024, gesperrt. Das Vorgehen wird in einem Infoschreiben erläutert, welches Sie im Vorfeld erhalten.
Wir stimmen den Termin im Vorfeld mt Ihnen und unserem TV-Dienstleister ab.
Die Nebenkosten verringern sich um den Betrag der Multimediakosten.
Se erhalten eine entsprechende Mietbescheinigung, welcher Sie die Zusammensetzung der neuen Mietzahlung entnehmen können.
Ihre sonstigen, bestehenden Verträge sind von der Kündigung der TV-Versorgung nicht betroffen. Ihre Internet- und Telefonie – Verträge sind hiervon unabhängig. Auch Ihre bei Vodafone gebuchten TV-Zusatzprodukte sind hiervon nicht betroffen und müssten im Falle einer Kündigung der TV-Versorgung bei uns zusätzlich separat durch Sie bei dem jeweiligen Anbieter der Zusatzprodukte gekündigt werden
Jede Wohnung ist grundsätzlich mit einer Multimediadose ausgestattet. Zusätzliche Multimediadosen können auf Anfrage installiert werden. Diese Arbeiten sind kostenpflichtig. Ggf. haben Sie Glück und Ihr Vormieter hat bereits eine zweite Anschlussdose installiert, sodass Sie heute schon über mehr als eine Anschlussdose verfügen.
Die Nebenkosten verringern sich um den Betrag der Multimediakosten. Sie können die Vorauszahlungen dementsprechend ab dem 01.07.2024 anpassen. Bei einer Einzugsermächtigung erfolgt dies automatisch.
Die für Sie verfügbaren TV-Anbieter können Sie unserem Informationsschreiben entnehmen, welches Sie erhalten haben, oder noch erhalten werden.
Sie können sich direkt an den zuständigen Kabelnetzbetreiber wenden, um einen Einzelnutzervertrag abzuschließen.
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum zuständigen Kabelnetzbetreiber Kontakt auf, um einen entsprechenden Vertrag für die TV-Versorgung abzuschließen. Das Signal wird ansonsten durch den Kabelnetzbetreiber nach Kündigung abgeschaltet.
Sie haben auch über den 01.07.2024 jederzeit die Möglichkeit einen Vertrag für Ihre TV-Versorgung abzuschließen, sodass Sie das TV-Signal wieder empfangen können
Sie haben die Wahl, ob Sie einen TV-Vertrag abschließen möchten, oder nicht.
Die Kosten hängen von Ihrem zukünftigen Versorger ab. Die Preise können Sie direkt beim zuständigen Kabelnetzbetreiber erfragen.
Die Versorgung unsererseits endet automatisch zum 30.06.2024. Eine Kündigung Ihrerseits ist nicht erforderlich, da der Versorgungsvertrag zwischen uns und dem zuständigen Kabelnetzbetreiber besteht.
Die Umstellung erfolgt automatisch. Hierzu müssen Sie nicht zuhause anwesend sein.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über die Mieterapp bestätigen, dass Sie die TV-Versorgung über die LEG beibehalten möchten. Sie können uns auch den TV-Vertrag unterschrieben zurücksenden.
Nein, leider müssen Sie ein separates SEPA-Mandat abschließen. Das SEPA-Mandat können Sie uns per E-Mail, über die Mieterapp oder schriftlich erteilen.
Nein, bis zum 30.06.2024 wurde die TV-Gebühr automatisch über die Nebenkosten bezahlt. Seit dem 01.07.2024 ist die TV-Gebühr aus den Nebenkosten herausgenommen. Wenn Sie den TV-Vertrag bestätigen, wird die TV-Versorgung weiterhin über die Nebenkosten abgerechnet. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Jobcenter. Nach unseren Kenntnissen ist es aktuell je Jobcenter unterschiedlich geregelt, ob die Gebühr übernommen wird. Bitte zeigen Sie den TV-Vertrag / die Vertragszusammenfassung beim Jobcenter vor und klären das mit Ihrem Ansprechpartner.
Nein, die TV-Gebühr gehört nicht zu den Kosten für Ihre Mietwohnung und wird daher nicht in der Mietbescheinigung aufgeführt. Bitte legen Sie dem Jobcenter, falls nötig, die Vertragszusammenfassung vor, die wir Ihnen zugesendet haben.
Die Gebühr ist immer zum 3. Werktag eines Monats fällig, unabhängig von der Miete. Außerdem gibt es eine gesonderte Bankverbindung für die TV-Gebühr. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug möchten, müssen Sie uns bitte schriftlich ein separates SEPA-Mandat erteilen.
Die TV-Versorgung kann mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag des Monats eingehen.
Wenn Sie die TV-Versorgung nicht bestätigen oder sich nicht kurzfristig bei uns zurückmelden, wird die TV-Dose gesperrt. Die Sperrung erfolgt durch die Firma Hesterkamp. Hesterkamp wird sich dazu kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren. Ab dem Zeitpunkt der Sperrung können Sie kein TV mehr über die LEG empfangen. Grundsätzlich können Sie Ihre TV-Versorgung frei wählen, z.B. über die DVBT2-Antenne, IP TV oder Streamingdienste. Bitte beachten Sie, dass Sie für einige Empfangsmöglichkeiten ggf. einen eigenen Internetanschluss brauchen, den Sie separat buchen müssen. Die Installation einer Parabolantenne ist an unseren Gebäuden grundsätzlich nicht erlaubt.
Ja, der Internetanschluss und der Kabelanschluss stehen nicht in Verbindung.
Der Rundfunkbeitrag, GEZ, ist in Deutschland eine Pflichtgebühr und hat nichts mit der TV-Versorgung zu tun.
Die Leistung der TV-Versorgung wurde bereits in diesem Zeitraum geliefert, daher wird der Zeitraum auch bei der Abrechnung berücksichtigt.
Ja, der Termin wird im Vorfeld zwischen Ihnen und unserem Dienstleister abgestimmt.