Wohngeld Plus
Seit Anfang dieses Jahres gibt es das Wohngeld Plus der Bundesregierung. Damit erhalten viel mehr Menschen einen staatlichen Zuschuss zur Miete als vorher. Vielleicht haben auch Sie Anrecht auf Wohngeld und wissen es gar nicht.
Gaspreisbremse aktuell:
Derzeit erreichen uns viele Anfragen zur Umsetzung der geplanten Gaspreisbremse der Bundesregierung (Dezemberhilfe, Preisbremsen für Strom- und Gas 2023)
Hier finden Sie die aktuellen Informationen zu den Entlastungen in der Energiekrise.
Die Energiepreise sind stark gestiegen. Die Bundesregierung hat reagiert und eine Dezemberhilfe festgelegt.
Worum geht es?
Die Heizkosten (für Gas- und Fernwärmeanlagen) werden für den Dezember 2022 in großen Teilen von dem Staat Deutschland übernommen.
Wichtig ist: Sie müssen nichts tun.
Die Soforthilfe muss nicht selbst beantragt werden. So kommt die Hilfe zu Ihnen:
- Sie zahlen an uns, die LEG, Heizkosten? Wir erstellen in 2023 die Abrechnung der Heizkosten. Bei der Abrechnung ziehen wir die Dezemberhilfe ab. Sie haben dann entweder eine geringere Nachzahlung oder ein Guthaben. Sie profitieren also erst in 2023 – und auch erst mit der Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten – von der Dezemberhilfe.
- Sie zahlen direkt die Heizkosten an einen Energieversorger? Die ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine Therme in Ihrer Wohnung selbst haben. Sie erhalten eine Information von Ihrem Gasversorger. Wir als Ihr Vermieter haben darauf keinen Einfluss.
Wer eine Ölheizung hat oder mit Holzpellets heizt, wird keine Erstattung erhalten. Für diese Heizungsarten soll keine direkte Dezemberhilfe ausgezahlt werden. Zwar wurden Unterstützungen im Sinne einer Härtefallregelung in Aussicht gestellt, doch konkrete Hilfsmaßnahmen sind noch nicht in Sicht.
Dieses Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wichtig ist außerdem: Die Dezemberhilfe deckt die Mehrkosten nicht ab. Energie- und Geldsparen bleibt wichtig!
Energiespartipps und weitere Informationen finden Sie unter der LEG-Energiewebseite: leg-wohnen.de/energie.
#gemeinsamdurchdieenergiekrise
Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sollen 2023 mit Preisbremsen für Gas und Strom spürbar von den stark gestiegenen Kosten entlastet werden: Sie können eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen. Ziel ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas zu gewährleisten, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Industrie und Mittelstand heil durch diese Krise kommen. Damit die Motivation zum Energiesparen bleibt, greift ab einem gewissen Verbrauch der Marktpreis.
Ergänzend zu der Dezember-Hilfe hat der Bundestag am 15.12.22 die Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Dieser Beschluss umfasst auch die Fernwärmeversorgung.
Gaspreisbremse
Die Entlastung bei der Wärmeversorgung bestimmt ein Kontingent des Erdgas- und Fernwärmeverbrauchs zu einem vergünstigten Preis. Kleine und mittlere Letztverbraucher mit Standardlastprofil oder Kunden, insbesondere Bürger*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen, sollen von ihren Energielieferanten 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde beziehungsweise 80 Prozent ihres Fernwärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je Kilowattstunde erhalten.
Strompreisbremse
Für die Entlastung bei dem Strompreis werden die Verbraucher durch ein Basispreiskontingent bei ihrem Stromverbrauch entlastet, indem jede Stromentnahmestelle eine bestimmte Strommenge zu einem vergünstigten Preis erhält. Haushalte und Kleingewerbe (Entnahmestellen mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden – kWh) erhalten ein auf 40 Cent/kWh (inklusive Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres historischen Netzbezuges. Entnahmestellen mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch, also insbesondere mittlere und große Unternehmen, erhalten ein auf 13 Cent/kWh (zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Netzbezuges. Um den Elektrizitätsversorgungsunternehmen ausreichend Zeit für die Implementierung der Strompreisbremse zu geben, erfolge die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 im März 2023.
Hinsichtlich der Umsetzung der Gas- und Strompreispreise in 2023 werden wir Sie hier weiterhin informieren.
Energiespartipps und weitere Informationen finden Sie unter der LEG-Energiewebseite: leg-wohnen.de/energie.
#gemeinsamdurchdieenergiekrise
Steigende Energiepreise: Wir möchten Sie gut informieren!
Gemeinsam durch die Energiekrise: Auf unserer neuen Webseite zum Thema Energie finden Sie aktuelle Informationen und hilfreiche Tipps rund um die Themen Energie, Energiesparen und die Versorgung in unseren Quartieren.
Unsere Zusatzprodukte
Erfüllen Sie Ihre Wohnwünsche

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Wer wir sind
Heimat spüren und ein Zuhause finden bei der LEG

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Als großer deutscher Vermieter bieten wir Menschen gutes Wohnen zu einem fairen Preis – made in NRW. Besonderen Wert legen wir dabei auf Kundenzufriedenheit sowie auf ökologisches und soziales Engagement und gute Unternehmensführung. Dafür machen wir uns täglich stark.