Richtlinie Menschenrechte

1. Bekenntnis zu anerkannten Standards der Menschenrechte

Die LEG bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte auf Basis der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN Guiding Principles on Business and Human Rights).

Als verantwortungsvoll agierendes Unternehmen ist es für die LEG selbstverständlich, die grundlegenden und universal gültigen Menschenrechte zu achten sowie deren Schutz und Erhaltung zu unterstützen. Wir verfolgen damit die Vision einer nachhaltigen und gerechten Weltwirtschaft, in der unternehmerischer Erfolg nicht auf Ausbeutung und Gewalt basiert, sondern auf gegenseitigem Respekt und Integrität.

International anerkannte Abkommen, wie die Charta der Menschenrechte (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen), die acht Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen sind wesentliche Grundlagen unserer Unternehmenskultur und all unserer Aktivitäten. Die darin verankerten Werte und Normen sind Basis einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und finden Eingang in konzerninternen Dokumenten.

Die Immobilien der LEG sind ausschließlich in Deutschland gelegen. Die LEG unterhält im operativen Geschäft ausschließlich Geschäftsbeziehungen mit in Deutschland bzw. in der EU ansässigen Geschäftspartnern. Im Umgang mit diesen Geschäftspartnern geht die LEG zunächst davon aus, dass sich diese an die in der Bundesrepublik Deutschland bzw. der EU geltende Rechtsordnung halten und die Menschenrechte in der Weise respektieren, wie das durch das geltende Recht vorgesehen ist.

Die LEG verbindet ihr gesamtes unternehmerisches Handeln mit klaren ethischen Prinzipien und Werten, die in einem Verhaltenskodex (Code of Conduct) zusammengefasst sind. Unser Verhaltenskodex bündelt einheitlich und konzernweit die Richtlinien, die ein faires und rechtschaffenes Auftreten in der Öffentlichkeit und innerhalb unseres Konzerns betreffen. Im Mittelpunkt steht dabei faires, transparentes und verantwortungsbewusstes Verhalten im Umgang mit Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern. Bei der LEG sind die Grundsätze des Verhaltenskodex seit jeher wichtig für die erfolgreiche Geschäftstätigkeit und werden von unseren Mitarbeitern im täglichen Leben angewendet. Mit Geschäftspartnern wird entsprechend geltender interner Regelungen die Geltung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner, der auf dem Code of Conduct der LEG beruht, vereinbart. Rahmenverträge enthalten außerdem weitere Compliance-Regeln wie Einhaltung von Branchen- und Sicherheitsvorschriften, Erfüllung des Mindestlohngesetzes oder angemessene Unterbringung von Mitarbeitern während einer Baumaßnahme. Dadurch stellt die LEG sicher, dass sich ihre Geschäftspartner an die gleichen Normen für ethisch-rechtliches Verhalten gebunden fühlen wie die LEG selbst.

2. Wahrnehmung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht

Im Rahmen des menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesses bewertet die LEG regelmäßig die menschenrechtlichen Riskien in Bezug auf die eigene Geschäftstätigkeit, unsere Lieferketten, das Produkt „Wohnraum“ und unsere Investitionsentscheidungen. Unser Fokus liegt auf den folgenden Bereichen:

Persönliche Würde und individuelle Wertschätzung

Die persönliche Würde und individuelle Wertschätzung jeder Person sind wesentliche Elemente im Umgang mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden. Wir legen besonderen Wert und einen fairen und transparenten Vermietungsprozess.

Beschäftigung und Gleichbehandlung

Wir begehen keine ungerechtfertigten Benachteiligungen unserer Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner. Insbesondere Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität tolerieren wir nicht.

Unsere Beschäftigten werden nicht diskriminiert. Einstellungen und Personalentscheidungen erfolgen im Interesse des Unternehmens und frei von jeder Diskriminierung; alle Mitarbeiter haben den gleichen Zugang zu sozialen Vergünstigungen und die gleichen Chancen auf beruflichen Aufstieg und Weiterbildung.

Gute und faire Arbeitsbedingungen, Sicherheit am Arbeitsplatz

Wir bieten unseren Mitarbeitern gute und faire Arbeitsbedingungen, unter denen sie sich individuell entfalten, persönlich weiterentwickeln und die bestmögliche Leistung erbringen können. Dazu gehören umfassende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Wir respektieren das Recht auf Erholung und Freizeit sowie das Recht auf ein Familienleben. Mit flexiblen Arbeitszeitmodellen unterstützen wir unsere Mitarbeiter dabei, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen.

Wir achten die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivvereinbarungen unserer Mitarbeiter. Mitarbeiter, die als Arbeitnehmervertreter fungieren, werden nicht benachteiligt. Mit den Arbeitnehmervertretern arbeiten wir offen und konstruktiv zusammen.

Wir wollen unseren Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz bieten und führen dazu systematische und umfassende Arbeitsschutzmaßnahmen durch.

Arbeitsbedingungen in der Lieferkette

Wir erwarten auch von unseren Geschäftspartnern, dass sie die Menschenrechte einhalten und auch ihre Mitarbeiter und Zulieferer hierzu verpflichten. Unsere Erwartungshaltung kommt in unserem Geschäftspartnerkodex zum Ausdruck. Der Geschäftspartnerkodex stellt die Allgemeine Grundlage für die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern dar. Er ist Bestandteil unserer Vertragsverhältnisse und bei Vertragsschluss zu unterzeichnen.

Umweltschutz

Wir möchten hohe Standards im Umweltschutz erreichen und damit unseren Beitrag für ein gesundes Lebensumfeld und die Erreichung der Klimaziele in Deutschland leisten. Für die kommenden Jahre legen wir deshalb einen besonderen Fokus auf das Thema Klima und CO2-Einsparung. In unserem „Kompetenzzentrum Klimaschutz“ werden Maßnahmen zur Emissionsreduzierung im LEG-Wohnungsbestand diskutiert und umgesetzt. Anfang 2020 hat die LEG das klimapolitische Bündnis „Initiative Wohnen.2050 e.V.“ mitgegründet, das nach Lösungen sucht, den Wohnungsbestand in Deutschland bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu machen.

Privatsphäre und Datenschutz

Wir respektieren die Privatsphäre unserer Kunden und Mitarbeiter und schützen vertrauliche Informationen und Daten von Mitarbeitern, Kunden und aller Anspruchsgruppen, mit denen wir in geschäftlichem Kontakt stehen. Der Schutz der Privatsphäre und der vertraulichen Daten ist fest in unseren internen Richtlinien verankert. Unser Datenschutzmanagement und unser externer Datenschutzbeauftragter beraten im Hinblick auf und überwachen die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Datenschutzmanagement und der externe Datenschutzbeauftragte stehen unseren Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern bei Bedarf als Ansprechpartner zur Verfügung.

3. Berichterstattung

Über unseren Umgang mit Menschenrechten berichten wir jährlich in unserem Nachhaltigkeitsbericht.

4. Beschwerde­mechanismen

Unsere Mitarbeiter können mögliche Verstöße gegen Menschenrechte oder mögliche Verletzungen von Gesetzen oder internen Regelungen an ihre Vorgesetzten oder an den Compliance-Beauftragten melden. Zusätzlich steht ihnen, aber auch Dritten, ein internetbasiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung, über das rund um die Uhr Hinweise auf mögliche Verstöße abgegeben werden können (www.bkms-system.com/leg). Dabei kann der Hinweisgeber auf Wunsch anonym bleiben. Alle gemeldeten Vorfälle werden zeitnah untersucht und bearbeitet.

Lars von Lackum (CEO)

Dr. Kathrin Köhling (CFO)

Dr. Volker Wiegel (COO)

Düsseldorf, Deutschland, Herbst 2021
(Gültigkeit im Herbst 2022 bestätigt, Nächste Überprüfung der Richtlinie in 2023)