Richtlinie Biodiversität
Bedeutung Biodiversität für die LEG
Die LEG ist sich der Bedeutung des Erhalts der biologischen Vielfalt und der ökologischen Nachhaltigkeit bewusst. Dabei nimmt die Biodiversität und die damit verbundenen Wechselwirkungen zwischen der Immobilien- und Quartiersentwicklung und Umweltauswirkungen eine entscheidende Rolle ein. Biologische Vielfalt trägt nicht nur zur Schaffung von Lebensräumen und Stabilisierung von Ökosystemen bei, sondern verbessert auch die Luftqualität, unterstützt die Energieeffizienz und Resilienz von Gebäuden sowie führt zu einer Aufwertung des Wohnumfelds und positiven Beeinflussung der menschlichen Gesundheit. Als verantwortungsbewusstes Wohnungsunternehmen verpflichten wir uns mit dieser Richtlinie, die Bedeutung von Biodiversität in unseren Aktivitäten zu berücksichtigen. Wir streben danach, unsere Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren, den Erhalt der biologischen Vielfalt zu schützen und zu fördern sowie Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen. Dabei agieren wir innerhalb rechtlicher und regulatorischer Anforderungen.
Dabei möchten wir auch Bewusstsein für unsere Mieter und Mitarbeiter schaffen und für die Bedeutung von Biodiversität sensibilisieren. Die Integration von Grünflächen und biologisch vielfältigen Elementen kann das Wohlbefinden der Bewohner steigern, indem sie einen erholsamen und ansprechenden Lebensraum bereitstellen. Des Weiteren können die Maßnahmen dazu beitragen, das Mikroklima in Wohnquartieren zu verbessern, indem sie zur Reduzierung von Hitzeinseln und zur Verbesserung der Luftqualität beitragen.
Die LEG sieht sich in der Verantwortung, die Biodiversität im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten zu fördern und so aktiv dem Klimawandel entgegenzuwirken. Dabei wird die Erreichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) in folgenden Punkten unterstützt:
- Einhaltung aller gesetzlichen Standards in Bezug auf Biodiversität (z.B. Bundesnaturschutzgesetz), u.a.
- Keine Erschließung in gesetzlich ausgewiesenen Schutzgebieten,
- Verpflichtung, gesetzlich ausgewiesene Schutzgebiete zu respektieren,
- Verpflichtung zur Nichtumwandlung von Gebieten mit hohem Erhaltungswert,
- Verpflichtung zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf bedrohte und geschützte Arten
- Begrenzung von Flächenversiegelung
- Flächenversiegelung sollte auf das Nötigste reduziert werden
- Förderung vereinzelter nachhaltiger Initiativen auf den Freiflächen des Wohnungsbestands sowie der Firmengelände
Diese Richtlinie ist als Rahmen zu verstehen und wird, sofern erforderlich, in den nächsten Jahren durch spezifische Maßnahmen detailliert.
Düsseldorf, Deutschland, Sommer 2024