Richtlinie Biodiversität
Bedeutung Biodiversität für die LEG
Die LEG ist sich der Bedeutung des Erhalts der Biodiversität und der Einhaltung ökologischer Standards gemäß den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bewusst. Biodiversität und die damit verbundenen Wechselwirkungen zwischen Immobilien- und Quartiersentwicklung sowie Umweltauswirkungen spielen dabei eine zentrale Rolle. Biodiversität trägt nicht nur zur Schaffung von Lebensräumen und zur Stabilisierung von Ökosystemen bei, sondern verbessert auch die Luftqualität, unterstützt die Energieeffizienz von Gebäuden im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und erhöht deren Widerstandsfähigkeit gegenüber klimatischen Einflüssen und führt zu einer Aufwertung des Wohnumfelds und einem positiven Einfluss auf die menschliche Gesundheit. Als Wohnungsunternehmen, das sich an den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) orientiert, verpflichten wir uns, die Bedeutung der Biodiversität in unseren Tätigkeiten mit dieser Richtlinie zu berücksichtigen. Wir streben danach, den Erhalt der Biodiversität zu schützen und zu fördern sowie Maßnahmen zum Schutz des Klimas im Rahmen unserer Klimaschutzstrategie (validiert durch die Science Based Targets Initiative, SBTi) zu ergreifen. Dabei handeln wir im Rahmen der gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen.
Damit wollen wir auch das Bewusstsein für die Bedeutung der Biodiversität bei unseren Mietern und Mitarbeitern schaffen und stärken. Die Integration von Grünflächen und biologisch vielfältigen Elementen kann das Wohlbefinden der Bewohner steigern, indem ein entspannender und attraktiver Wohnraum geschaffen wird. Die Maßnahmen können auch dazu beitragen, das Mikroklima in Wohngebieten zu verbessern, indem Wärmeinseln reduziert und die Luftqualität verbessert werden.
Dabei unterstützt sie die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) in den folgenden Bereichen:
Einhaltung aller gesetzlichen Standards in Bezug auf Biodiversität (z. B. Bundesnaturschutzgesetz), einschließlich:
Kein Bauen in gesetzlich ausgewiesenen Schutzgebieten,
Verpflichtung zur Achtung gesetzlich ausgewiesener Schutzgebiete,
Verpflichtung, Flächen mit hohem Naturschutzwert nicht umzuwandeln,
Verpflichtung, negative Auswirkungen auf gefährdete und geschützte Arten zu vermeiden
Begrenzung der Flächenversiegelung
Die Flächenversiegelung soll auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden
Förderung konkreter Maßnahmen zur Biodiversität auf den Freiflächen des Wohnungsbestands und der Betriebsstandorte (z. B. Anlage von Blühstreifen, Insektenhotels, heimische Bepflanzung)
Die Richtlinie ist als Rahmenwerk zu verstehen und wird bei Bedarf in den kommenden Jahren durch spezifische Maßnahmen konkretisiert.

Düsseldorf, Deutschland, Herbst 2021
(Gültigkeit: Update Herbst 2026 – nächstes Update 2027)


