Wohngeld

So bekommen Sie Unterstützung für Ihre Wohnkosten.

Gültig für: Nordrhein-Westfalen • Niedersachsen • Bremen • Hessen • Baden-Württemberg

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Ab Januar 2026 erhalten Berechtigte im Schnitt rund 435 Euro pro Monat. Wie viel Ihnen zusteht, hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und Miethöhe (Mietstufe) ab. Prüfen Sie Ihren Anspruch mit dem Wohngeldrechner und stellen Sie den Antrag bei Ihrer Wohngeldstelle.

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist Geld vom Staat. Es hilft Menschen mit wenig Einkommen, ihre Wohnkosten zu bezahlen. Das Wohngeld gilt in ganz Deutschland – für alle Bundesländer gleich.

Es gibt zwei Arten von Wohngeld:

  • Mietzuschuss: Wenn Sie zur Miete wohnen
  • Lastenzuschuss: Wenn Sie eine eigene Wohnung oder ein Haus besitzen

Gut zu wissen: Wohngeld ist kein Kredit. Sie müssen es nicht zurückzahlen. Und: Sie können Wohngeld auch bekommen, wenn Sie Rente, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld erhalten.

Wie viel Wohngeld gibt es?

Das Wohngeld wurde in den letzten Jahren deutlich erhöht. Seit Januar 2023 bekommen viele Menschen mehr Geld als früher.

ZeitraumDurchschnittlicher Betrag pro Monat
Vor 2023ca. 180 Euro
Ab 2023 (Wohngeld-Plus)ca. 370 Euro
Ab Januar 2026ca. 435 Euro (bundesweit)

 

Wie viel Sie genau bekommen, hängt von drei Dingen ab:

  • Wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben
  • Wie hoch Ihr Einkommen ist
  • Wie hoch Ihre Miete ist und wo Sie wohnen

Neu seit 2023: Im Wohngeld ist jetzt auch ein Zuschuss für Heizkosten enthalten. Zusätzlich gibt es einen Bonus für Gebäude, die energetisch saniert wurden. Beides wird automatisch berechnet – Sie müssen nichts extra beantragen.

Wer bekommt Wohngeld?

Wohngeld können viele Menschen beantragen. Zum Beispiel:

  • Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente
  • Familien und Alleinerziehende mit wenig Einkommen
  • Beschäftigte mit niedrigem Lohn
  • Studierende – in bestimmten Fällen

Wichtig: Ihr Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze hängt davon ab, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben. Nutzen Sie den Wohngeldrechner, um schnell zu prüfen, ob Sie Anspruch haben.

Achtung: Wenn Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommen, haben Sie meistens keinen Anspruch auf Wohngeld. Die Wohnkosten sind dann bereits in Ihrer Sozialleistung enthalten. Fragen Sie trotzdem nach – manchmal lohnt sich ein Wechsel.

Gut zu wissen: Kindergeld zählt nicht als Einkommen. Elterngeld bis 300 Euro auch nicht. Es gibt außerdem Freibeträge – zum Beispiel für Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende und Kinder in der Ausbildung.

Warum ist das Wohngeld in jeder Stadt anders?

Die Höhe des Wohngeldes hängt auch davon ab, wo Sie wohnen. In teuren Städten sind die Mieten höher – deshalb gibt es dort auch mehr Wohngeld.

Deutschland ist dafür in 7 Mietstufen eingeteilt. Stufe 1 gilt für günstige Regionen, Stufe 7 für sehr teure Städte.

MietstufeBeispiele
Stufe 1Ländliche Regionen, kleine Gemeinden
Stufe 3Hannover, Bremen, Dortmund, Essen
Stufe 4–5Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Köln
Stufe 6–7München, Hamburg, Berlin

Welche Mietstufe für Ihren Wohnort gilt, sehen Sie im Wohngeldrechner oder erfahren Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

 

Haben Sie Erspartes? Das ist kein Problem.

Beim Wohngeld dürfen Sie mehr Vermögen haben als beim Bürgergeld. Die Grenzen sind:

  • 60.000 Euro für die erste Person im Haushalt
  • + 30.000 Euro für jede weitere Person

Zinsen oder Dividenden aus Ihrem Vermögen zählen aber als Einkommen.

So beantragen Sie Wohngeld


Schritt 1: Prüfen Sie, ob Sie Anspruch haben

Nutzen Sie den kostenlosen Online-Rechner des Bundesministeriums. Das dauert nur wenige Minuten.

Wohngeld-Plus-Rechner (bundesweit)


Schritt 2: Stellen Sie den Antrag

Den Antrag stellen Sie bei der Wohngeldstelle in Ihrer Gemeinde oder Stadt. In vielen Bundesländern geht das auch online. Die genaue Adresse finden Sie im Abschnitt für Ihr Bundesland weiter unten.

Schritt 3: Reichen Sie Ihre Unterlagen ein

Diese Unterlagen brauchen Sie in der Regel:

  • Den ausgefüllten Wohngeldantrag
  • Eine Mietbescheinigung – diese füllt Ihr Vermieter aus
  • Einkommensnachweise für alle Personen im Haushalt
  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel

Wichtig: Wohngeld gibt es nur ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Es wird nicht rückwirkend gezahlt. Warten Sie also nicht zu lange!

 

Schritt 4: Warten und verlängern

Nach Ihrem Antrag dauert es in der Regel 4 bis 12 Wochen, bis Sie einen Bescheid bekommen. Das Wohngeld wird meistens für 12 Monate bewilligt. Stellen Sie den Verlängerungsantrag 2 Monate vor Ablauf – damit es keine Lücke gibt.

Weitere Unterstützungshilfen

In unserer Informationsbroschüre finden Sie weitere hilfreiche Tipps und Infos zu aktuellen Hilfen und Anlaufstellen bei Zahlungsschwierigkeiten

Weitere Anlaufstellen

Wir helfen Ihnen mit einem Team aus Sozialmanagern und bieten bedarfsgerechte Beratung und Unterstützung gemeinsam mit karitativen Partnern. Sprechen Sie uns gerne an! Wir freuen uns auf Sie!

anliegen[at]​dein-zuhause-hilft.de

www.dein-zuhause-hilft.de

 

Informationen für Ihr Bundesland

Das Wohngeld ist überall in Deutschland gleich geregelt. Aber: Wo Sie den Antrag stellen und wie das genau abläuft, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für Ihren Wohnort.

Was bekommen Mieter in NRW?

Ende 2025 haben Mieterinnen und Mieter in NRW im Durchschnitt 320 Euro Wohngeld pro Monat erhalten. Eigentümer bekamen im Schnitt 359 Euro. Die Zahl der Haushalte mit Wohngeld ist 2025 um 7,5 Prozent gestiegen.

Wie viel Einkommen darf ich haben? (NRW, ab Januar 2025)

HaushaltEinkommensgrenze pro Monat (netto)
1 Personbis zu 1.593 Euro
4 Personenbis zu 3.633 Euro

Antrag stellen in NRW

Sie können den Antrag online stellen und Ihre Unterlagen direkt hochladen. Zuständig ist die Wohngeldstelle in Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Antrag stellen in Niedersachsen

Zuständig ist die Wohngeldstelle in Ihrer Gemeinde oder Stadt. In vielen Kommunen können Sie den Antrag online stellen. Sie können ihn auch persönlich abgeben oder per Post schicken.

Gut zu wissen: Hannover, Braunschweig und Osnabrück gehören zur Mietstufe 3. In ländlichen Regionen Niedersachsens gilt oft Mietstufe 1 oder 2 – das bedeutet etwas niedrigere Wohngeldbeträge.

Antrag stellen in Bremen

Zuständig ist die Wohngeldbehörde der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung. Sie können den Antrag online stellen.

Gut zu wissen: Die Stadt Bremen gehört zur Mietstufe 3. Bremerhaven zur Mietstufe 2. Wenn Sie schon Wohngeld bekommen haben und der Bescheid über den 31. Dezember 2024 hinausgeht, wurde Ihr Betrag automatisch erhöht.
 

Antrag stellen in Hessen

Zuständig ist die Wohngeldstelle in Ihrer Gemeinde oder Stadt. In vielen Kommunen in Hessen können Sie den Antrag online stellen.

Gut zu wissen: Frankfurt am Main gehört zur Mietstufe 5 – dort sind die möglichen Wohngeldbeträge besonders hoch. Wiesbaden: Mietstufe 4. Kassel: Mietstufe 3.

Was bekommen Mieter in Baden-Württemberg?

Rund 104.000 Haushalte in Baden-Württemberg erhalten Wohngeld (Stand: November 2025). Der durchschnittliche Betrag liegt bei rund 450 Euro pro Monat – das ist etwas mehr als im Bundesdurchschnitt.

Antrag stellen in Baden-Württemberg

Fast alle Wohngeldbehörden in Baden-Württemberg bieten den Online-Antrag an. Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.

Gut zu wissen: Stuttgart gehört zur Mietstufe 6, Freiburg und Heidelberg zur Mietstufe 5. In diesen Regionen sind die möglichen Wohngeldbeträge besonders hoch.
 

Weitere Beratung – diese Stellen helfen Ihnen

Bundesagentur für Arbeit
Tel. 0800 / 4 555 500 (kostenlos)

Caritas Schuldnerberatung
beratung.caritas.de/schuldnerberatung

Verbraucherzentrale
www.verbraucherzentrale.de

SoVD (Sozialverband Deutschland)
www.sovd.de/sozialberatung/wohngeld

Häufige Fragen – Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss vom Staat, der Menschen mit wenig Einkommen hilft, ihre Wohnkosten zu tragen. Es ist kein Kredit und muss nicht zurückgezahlt werden. Mieter erhalten den Mietzuschuss, Eigentümer den Lastenzuschuss. Die Regeln gelten bundesweit einheitlich.

Ab Januar 2026 liegt das Wohngeld bundesweit im Schnitt bei rund 435 Euro pro Monat. Die genaue Höhe hängt von drei Dingen ab: der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Einkommen sowie Ihrer Miete und dem Wohnort (Mietstufe).

Anspruch haben zum Beispiel Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente, Familien und Alleinerziehende mit wenig Einkommen, Beschäftigte mit niedrigem Lohn und in bestimmten Fällen Studierende. Entscheidend ist, dass Ihr Einkommen unter der Grenze für Ihre Haushaltsgröße liegt.

Ja. Wohngeld können Sie auch beziehen, wenn Sie Rente, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld erhalten. Diese Einkünfte schließen den Anspruch nicht aus – entscheidend bleibt die Einkommensgrenze für Ihren Haushalt.

In der Regel nicht. Bei Bürgergeld oder Sozialhilfe sind die Wohnkosten bereits in der Leistung enthalten, sodass meist kein zusätzliches Wohngeld möglich ist. Fragen Sie dennoch nach – in Einzelfällen kann sich ein Wechsel lohnen.

Nein. Kindergeld zählt nicht als Einkommen, Elterngeld bis 300 Euro ebenfalls nicht. Zusätzlich gibt es Freibeträge, etwa für Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende und Kinder in Ausbildung.

In Nordrhein-Westfalen liegt die Einkommensgrenze seit Januar 2025 bei rund 1.593 Euro netto für einen Ein-Personen-Haushalt und bei rund 3.633 Euro für vier Personen. Die genaue Grenze hängt von Haushaltsgröße, Miete und Mietstufe ab – der Wohngeldrechner zeigt es sofort.

Ja. Beim Wohngeld sind bis zu 60.000 Euro Vermögen für die erste Person im Haushalt erlaubt, plus 30.000 Euro für jede weitere Person. Zinsen oder Dividenden aus dem Vermögen zählen allerdings als Einkommen.

Weil die Mieten regional verschieden sind. Deutschland ist in sieben Mietstufen eingeteilt: Stufe 1 gilt für günstige, ländliche Regionen, Stufe 7 für sehr teure Städte wie München, Hamburg oder Berlin. In teureren Städten fällt das Wohngeld höher aus.

In vier Schritten: 1. Anspruch mit dem kostenlosen Online-Wohngeldrechner prüfen. 2. Antrag bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde stellen (vielerorts online). 3. Unterlagen einreichen. 4. Bescheid abwarten. Wohngeld gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung – warten Sie nicht zu lange.

In der Regel den ausgefüllten Wohngeldantrag, eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder sowie Personalausweis oder Aufenthaltstitel.

Bis zum Bescheid dauert es meist 4 bis 12 Wochen. Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Stellen Sie den Verlängerungsantrag etwa zwei Monate vor Ablauf, damit keine Zahlungslücke entsteht.

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen. Er ersetzt keine persönliche Beratung durch Ihre Wohngeldstelle. Nur Ihre zuständige Behörde kann Ihnen verbindlich sagen, ob und wie viel Wohngeld Sie bekommen. Stand: Juli 2026.

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