Gemeinsam durch die Energiekrise

Liebe Mieterinnen, liebe Mieter,

wir befinden uns in einer Energiekrise. Heizung, Warmwasser und Strom werden deutlich teurer. Wir möchten, dass Sie sich bei uns zuhause fühlen und dass Sie sich Ihre Wohnung trotz steigender Nebenkosten weiterhin leisten können.

Auf dieser Website finden Sie wichtige Informationen, aktuelle Meldungen und hilfreiche Tipps rund um die Themen Energie, Energiesparen und die Energieversorgung in unseren Quartieren.

Das LEG-Energievideo für die schnelle Information

Gaspreisbremse aktuell:

Derzeit erreichen uns viele Anfragen zur Umsetzung der geplanten Gaspreisbremse der Bundesregierung (Dezemberhilfe 2022, Preisbremsen für Strom- und Gas 2023)

Hier finden Sie die aktuellen Informationen zu den Entlastungen in der Energiekrise.

Die Energiepreise sind stark gestiegen. Die Bundesregierung hat reagiert und eine Dezemberhilfe festgelegt.  

Worum geht es?

Die Heizkosten (für Gas- und Fernwärmeanlagen) werden für den Dezember 2022 in großen Teilen von dem Staat Deutschland übernommen.

Wichtig ist: Sie müssen nichts tun.

Die Soforthilfe muss nicht selbst beantragt werden. So kommt die Hilfe zu Ihnen:

  • Sie zahlen an uns, die LEG, Heizkosten? Wir erstellen in 2023 die Abrechnung der Heizkosten. Bei der Abrechnung ziehen wir die Dezemberhilfe ab. Sie haben dann entweder eine geringere Nachzahlung oder ein Guthaben. Sie profitieren also erst in 2023 – und auch erst mit der Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten – von der Dezemberhilfe.
  • Sie zahlen direkt die Heizkosten an einen Energieversorger? Die ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine Therme in Ihrer Wohnung selbst haben. Sie erhalten eine Information von Ihrem Gasversorger. Wir als Ihr Vermieter haben darauf keinen Einfluss.

Wer eine Ölheizung hat oder mit Holzpellets heizt, wird keine Erstattung erhalten. Für diese Heizungsarten soll keine direkte Dezemberhilfe ausgezahlt werden. Zwar wurden Unterstützungen im Sinne einer Härtefallregelung in Aussicht gestellt, doch konkrete Hilfsmaßnahmen sind noch nicht in Sicht.

Dieses Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wichtig ist außerdem: Die Dezemberhilfe deckt die Mehrkosten nicht ab. Energie- und Geldsparen bleibt wichtig! 

Energiespartipps und weitere Informationen finden Sie unter der LEG-Energiewebseite: leg-wohnen.de/energie.

#gemeinsamdurchdieenergiekrise

Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sollen 2023 mit Preisbremsen für Gas und Strom spürbar von den stark gestiegenen Kosten entlastet werden: Sie können eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen. Ziel ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas zu gewährleisten, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Industrie und Mittelstand heil durch diese Krise kommen. Damit die Motivation zum Energiesparen bleibt, greift ab einem gewissen Verbrauch der Marktpreis.

Ergänzend zu der Dezember-Hilfe hat der Bundestag am 15.12.22 die Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Dieser Beschluss umfasst auch die Fernwärmeversorgung. 

Gaspreisbremse

Die Entlastung bei der Wärmeversorgung bestimmt ein Kontingent des Erdgas- und Fernwärmeverbrauchs zu einem vergünstigten Preis. Kleine und mittlere Letztverbraucher mit Standardlastprofil oder Kunden, insbesondere Bürger*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen, sollen von ihren Energielieferanten 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde beziehungsweise 80 Prozent ihres Fernwärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je Kilowattstunde erhalten.

Strompreisbremse 

Für die Entlastung bei dem Strompreis werden die Verbraucher durch ein Basispreiskontingent bei ihrem Stromverbrauch entlastet, indem jede Stromentnahmestelle eine bestimmte Strommenge zu einem vergünstigten Preis erhält. Haushalte und Kleingewerbe (Entnahmestellen mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden – kWh) erhalten ein auf 40 Cent/kWh (inklusive Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres historischen Netzbezuges. Entnahmestellen mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch, also insbesondere mittlere und große Unternehmen, erhalten ein auf 13 Cent/kWh (zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) gedeckeltes Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Netzbezuges. Um den Elektrizitätsversorgungsunternehmen ausreichend Zeit für die Implementierung der Strompreisbremse zu geben, erfolge die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 im März 2023. 

Hinsichtlich der Umsetzung der Gas- und Strompreispreise in 2023 werden wir Sie hier weiterhin informieren.

Energiespartipps und weitere Informationen finden Sie unter der LEG-Energiewebseite: leg-wohnen.de/energie.

#gemeinsamdurchdieenergiekrise

Aktuelle Maßnahmen bei Gaszentralheizungen

Zur aktuellen Heizsituation bei Gaszentralheizungen möchten wir Ihnen die durchgeführten Maßnahmen erläutern:

  • Die Vorlauftemperatur Ihrer Zentralheizung wurde um 2°C abgesenkt. Hierbei wurde die Temperatur des Heizwassers im Heizungskessel reduziert. Die Heizkörper sowie Ihre gesamte Wohnung erwärmen sich durch diese Einstellung entsprechend langsamer.

  • Die Nachtabsenkung der Temperatur erfolgt eine Stunde früher, d.h. zum Beispiel schon um 22:30 Uhr anstatt 23:30 Uhr.

  • Die Sommer-/ Winterschaltung wird ebenfalls um ebenfalls 2°C abgesenkt. Das bedeutet, dass die Heizung anstatt bei 19°C erst bei 17°C Außentemperatur über eine anhaltende Dauer von ca. drei Tagen in den Heizbetrieb umschaltet. Sie spüren daher nicht sofort die höhere Heizleistung.

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, einerseits unseren Beitrag zur Entlastung der Energieversorgung zu leisten und andererseits Ihre finanzielle Belastung so gering wie möglich zu halten.

Sollte Ihre Heizung auch bei deutlichen Temperaturabfall weiterhin kalt bleiben, melden dies online über unser Schadensportal https://leg.kleinreparatur.de/ oder telefonisch über
unserer Schadenshotline 02 11 / 740 740-0.

Wie steht es um die Energieversorgung bei der LEG? Und was bedeutet das konkret für mich und meine Heizkosten?

Das hängt zum Teil von der Art der Versorgungsart ab. Experten gehen aufgrund der aktuellen Stände der Gasspeicher davon aus, dass Deutschland ohne große Versorgungsausfälle durch den Winter 2022/2023 kommt, wenn der Winter nicht zu hart wird und es zudem gelingt, weiterhin Gas zu sparen. Drücken wir uns also alle die Daumen, dass wir einen milden Winter vor uns haben. Allerdings werden nahezu alle Heizarten deutlich teurer. Im Einzelnen stellt sich das wie folgt dar:

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Was macht die LEG, um Energie zu sparen?

Den Anstieg der Kosten können wir reduzieren, wenn wir insgesamt weniger Energie verbrauchen. Dazu haben wir als LEG den Sommer bereits genutzt.

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Was kann ich machen, um Energie zu sparen?

Jedes Grad weniger in Ihrer Wohnung spart deutlich Energie und damit auch bares Geld. Aus unserer Sicht sind die wichtigsten Tipps zum Energiesparen wie folgt:

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Was kann ich machen, um mich finanziell vorzubereiten?

Trotz aller energiesparenden Maßnahmen, steht eines bereits heute fest: Es wird teurer! Deswegen ist es wichtig, Geld für die Nebenkostenabrechnung schon jetzt zur Seite zu legen.

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Wie unterstützt mich die LEG?

Wir lassen Sie nicht allein! Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützung durch unsere freundlichen Kolleg*innen in den Niederlassungen oder unseres Zentralen Kundenservices. 

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Wie und warum erhalte ich Daten zum Heizverbrauch bei fernablesbaren Zählern?

Nur wer seinen Energieverbrauch kennt, kann ihn auch reduzieren. Daher erhalten unsere Mieter*innen, die über fernauslesbare Zähler verfügen regelmäßig und transparent Daten zu ihrem Heizverbrauch den jeweiligen Messdienstleister.

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Einmonatiges Bürgergeld

Wenn Sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten, können Sie im Jahr 2023 zusätzlich auch ein einmonatiges Bürgergeld beantragen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit:

Infoblatt (PDF)

 

Häufige Fragen

Wie steht es um die Energieversorgung bei der LEG?

Das hängt zum Teil von der Art der Versorgungsart ab: 
 

  • Gasetagenheizung: Sie haben einen direkten Vertrag mit Ihrem Gasversorger. Dieser rechnet direkt mit Ihnen ab und informiert Sie über eine Erhöhung Ihrer Abschlagszahlungen sowie ggf. weitere Maßnahmen. Einige von Ihnen werden ggf. bereits entsprechende Informationen erhalten haben. Die LEG ist hier nicht involviert. Wir haben aber von sehr hohen Preissteigerungen gehört, insbesondere bei Neuverträgen.
     
  • Gaszentralheizung: Grundkosten und Kosten für Ihren individuellen Verbrauch werden mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung mit Ihren Vorauszahlungen verrechnet. Mit der 2021er Jahresabrechnung haben Sie erhalten bzw. erhalten Sie aktuelle Informationen zur Erhöhung der Vorauszahlungen. Bei der Verwendung von Gas als Heizenergie rechnen wir durchschnittlich grundsätzlich mit einer Erhöhung der Heizkosten von mindestens 30 Prozent für das Jahr 2022 gegenüber 2021 und mit einer Verdopplung für das Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2021. Nochmal besonders teuer wird es also in zwei Jahren.
     
  • Fernwärme: Die Kostensteigerung der Fernwärme variiert je nach Erzeugungsart. Auch die Kosten für Fernwärme werden entsprechend Ihrer tatsächlich verbrauchten Wärmemengen- und Wasserverbrauchswerten mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung mit Ihren Vorauszahlungen verrechnet. Der Fernwärmepreis setzt sich aus dem Grund- und dem Arbeitspreis pro Fernwärme-Kilowattstunde zusammen. Beim Arbeitspreis sind laut Fachverband AGFW allein zwischen April 2021 und April 2022 die Kosten um 30 Prozent gestiegen. Bei Stadtwerken, die überwiegend Wärme aus Gas erzeugen, lag der Anstieg bei 37 Prozent.
     
  • Ölheizung: Die LEG hat nur noch zu einem sehr kleinen Teil Ölheizungen im Einsatz. Der Preis für Öl ist neben Gas ebenso sprunghaft gestiegen. Die Kostensteigerungen bewegen sich daher leider in einer ähnlichen Bandbreite wie beim Gas. Allerdings kann die grundsätzliche Versorgungslage mit Erdöl als gesichert gelten, selbst wenn es bei Gas zu Engpässen kommt, da genug Erdöl auf dem Weltmarkt verfügbar ist.  
     
  • Pelletheizung: Die Kosten für Pellets sind zwar auch stark gestiegen – die Kosten je KWh liegen aber dennoch nur etwa bei der Hälfte gegenüber Öl und Gas.
     
  • Wärmepumpe: Die Kosten für Wärmepumpen sind zwar auch stark gestiegen – die Kosten je KwH liegen aber dennoch nur etwa bei der Hälfte gegenüber Öl und Gas.
     
  • Stromheizung/Heizlüfter: Mit dem Einsatz von Radiatoren können Sie zwar mögliche Versorgungslücken beim Gas überbrücken, wenn das örtliche Stromnetz stabil bleibt – Sie können hiermit aber NICHT sparen. Denn: Dies ist und bleibt die teuerste Heizart.  

Bei der Gasversorgung gelten u. a. Haushaltskunden, Fernwärmeversorger, Krankenhäuser als geschützte Kunden. Das heißt, auch bei einer Gasknappheit ist ihre Versorgung dem Grunde nach gewährleistet. Technisch wird es aber vermutlich nicht möglich sein, nur die einen oder anderen Kunden von der Gasversorgung abzuschneiden, so dass es bei Gasknappheit auch bei Haushaltskunden – also bei Ihnen – zu Ausfällen kommen kann.

Ja, einer unserer Hauptversorger – der größte deutsche Gaskonzern Uniper SE – ist betroffen. Zur Stützung des Unternehmens hat sich der Bund an Uniper beteiligt. Mit den Regelungen aus der Verordnung zum Energiesicherungsgesetz wird Uniper gestützt. 

Zudem soll es einen Gaspreisdeckel geben, für den die Versorger vom Bund entschädigt werden. Diese Entlastungen sollen auch an die Gasendkunden, also auch an Sie, weitergegeben werden. Dies wird die Preissteigerungen aber nicht kompensieren.

Wir sind bisher davon ausgegangen, dass in 2022 die Heizkosten für Sie um rund 30% und in 2023 um rund 100% (im Vergleich zu 2021) steigen.

Wir gehen aktuell davon aus, dass die Energieversorger uns mit einem kurzen Vorlauf von ein bis zwei Tagen über einen drohenden Gasausfall informieren werden.

Damit dies sichergestellt ist, bauen wir derzeit ein Kontaktnetzwerk zu Versorgern und Kommunen auf, sodass wir Sie rechtzeitig vor Ort – je nach Quartier – über mögliche Ausfälle und entsprechende Notfallmaßnahmen informieren können. 

Nutzen Sie zudem diese Webseite, um sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren.

Am 10. Oktober hat die Gaspreiskommission einen Vorschlag für den ersten Schritt der Gaspreisbremse vorgelegt:

  • Gasversorger sollen im Dezember auf den monatlichen Abschlag an ihre Kunden verzichten.
  • Bei Gaszentralheizungen für Mietwohnungen sollen die Vermieter diese Entlastung, die der Höhe des September-Abschlags entsprechen soll, an ihre Mieter*innen weitergeben.
  • Bei Gasetagenheizungen soll Ihr Versorger das direkt mit Ihnen regeln.
  • Genauere Informationen der Bundesregierung stehen noch aus.

Wir werden Sie auf dieser Seite über die genaue Umsetzung auf dem Laufenden halten.

Die Bundesregierung wird zusätzliche Kohlekraftwerke für die Stromversorgung abrufen, um Gaskraftwerke zu ersetzen. Die Grundlage dafür hat das Bundeskabinett mit dem Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor geschaffen (Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz).

Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Öl-Preise bereits mehr als verdoppelt. Die Auswirkungen hierzu werden Sie insbesondere im Jahr 2023 spüren – mit der Abrechnung in der Betriebskostenabrechnung.

Nein, das ist nicht gewollt. Bitte im Heizungskeller auch nichts selber ab- oder einstellen, um Energie zu sparen. Seien Sie sicher: Wir kümmern uns darum, dass die Heizungen optimal eingestellt sind. Bei Störungen melden Sie sich bitte online über unser Schadensportal https://leg.kleinreparatur.de/ oder telefonisch über unserer Schadenshotline
02 11 / 740 740-0.

Laut Experten lässt sich das nicht völlig ausschließen, insbesondere wenn es durch den verstärkten Einsatz von Heizlüftern und Radiatoren zu Überlastungen im Netz kommt. Gehen Sie daher mit dem Einsatz entsprechender Geräte bitte umsichtig um. Mit Strom heizen ist zudem auch sehr teuer.

Was macht die LEG, um Energie zu sparen?

Den Anstieg der Kosten können wir reduzieren, wenn wir insgesamt weniger Energie verbrauchen. Dazu haben wir als LEG den Sommer bereits genutzt, um die Heizungseinstellung auf die neue Situation anzupassen. Dies bedeutet, dass wir die Heizung etwas niedriger einstellen und – wo vorhanden – die energiesparende Nachteinstellung früher starten. So verbrauchen Sie weniger Energie. Sie können sich aber sicher sein, dass Ihre Wohnung angenehm warm bleibt.

Weitere Informationen zum Thema Heizkurvenanpassung finden Sie im folgenden Dokument. Bitte klicken Sie hier.

Wir haben damit angefangen, den Zeitraum der Nachtabsenkung zu verlängern und die Vorlauftemperatur zu reduzieren, und zwar etwa zwischen 22:30 bis 06.00 Uhr auf 17 statt 18 Grad. Dies erfolgt im Rahmen der Wartungsarbeiten. Bei der Warmwasserversorgung gibt es hingegen keinerlei Anpassungen.

Auch auf Unternehmensebene leisten wir und unsere Mitarbeiter selbstverständlich ebenfalls einen Beitrag, indem wir unsere Bürostandorte, dort wo geographisch möglich und sinnvoll, vorübergehend zusammenlegen und das Warmwasser abstellen.

Was kann ich machen, um Energie zu sparen?

Auf unserer LEG Ratgeberseite sowie im Mieterhandbuch finden Sie Tipps und Tricks wie Sie „richtig Heizen“ und dadurch Energie und bares Geld sparen können.“

  • Senken Sie die mittlere Wohnraumtemperatur – jedes Grad Celsius, um das die Raumtemperatur abgesenkt wird, spart etwa Ihnen 6% Energiekosten ein.
    Also z.B. die Temperatur in Ihren Wohnräumen auf 20 oder 19°C absenken schont Ihren Geldbeutel.
     
  • Über Nacht oder bei längeren Abwesenheiten stellen Sie die Thermostate auf „1“ , aber nicht ganz abstellen. Ansonsten kostet das Wiederhochfahren der Heizung mehr Energie als zuvor eingespart wurde.
     
  • Generell empfehlen wir Duschen anstelle von Baden. Denn damit können Sie beim Warmwasser erheblich Energie und Kosten sparen. Idealerweise reduzieren Sie zudem die Duschzeit.
     
  • Wenn Sie regelmäßig (quer-)stoßlüften, sparen Sie deutlich Energie gegenüber Kipplüften und vermeiden Schimmelbildung.
     

Ihre Mithilfe ist wichtig!

Auf unserer LEG Ratgeberseite sowie im Mieterhandbuch finden Sie Tipps und Tricks wie Sie „richtig Heizen“ und dadurch Energie und bares Geld sparen können.

Online-Seminare zum Energiesparen im Alltag: 
Gerne möchten wir Ihnen die kostenlosen Online-Seminare der Verbraucherzentrale NRW empfehlen. Erfahren Sie, wie Sie anhand einfacher und praxisnaher Tipps Energie und damit bares Geld einsparen können.

Die wichtigsten Energiespar-Tipps zusammengefasst als verständliches Comic vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. können Sie sich herunterladen und ausdrucken. Bitte klicken Sie hier.

Weiterführende Links mit praxisnahen Tipps zu den Themen Energie und Energiesparen finden Sie auf diesen Websites:

https://www.leg-wohnen.de/fileadmin/dateien/01_Wohnen/Leben_bei_der_LEG/Ratgeber/LEG_Mieterhandbuch.pdf
www.verbraucherzentrale.nrw
https://www.energie2020plus.nrw/veranstaltungen
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie
https://www.caritas-ms.de/hilfe-beratung/stromsparcheck/stromsparcheck
https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie
https://www.energie.de
https://www.wirtschaft.nrw/energie
https://www.energy4climate.nrw/
https://www.klimaschutz.nrw.de/
https://utopia.de/ratgeber/energie-sparen-einfache-tipps-haushalt/

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz
https://www.smart-rechner.de/rubrik/energie.php
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Home/home.html
https://www.bafa.de/DE/Energie/energie_node.html
https://www.bmwk.de/

Gerne möchten wir Ihnen eine Orientierung zu dem möglichen Einsparpotenzial bei Anpassung der Heiztemperatur um 1° C  nach Gebäudeklassen und Quadratmetern geben. Für das vergangene Jahr haben wir dabei einen Durchschnittspreis von 8ct/kWh gewählt und für das Jahr 2023 einen Wert von 15ct/kWh prognostiziert.

Bitte klicken Sie hier.

 

 

Nein, das Risiko steigt nicht. Es werden keine Maßnahmen vorgenommen, die die Warmwassertemperatur beeinflussen.

Was kann ich machen, um mich finanziell vorzubereiten?

Die Vorauszahlungen können freiwillig erhöht werden. Zudem werden die Vorauszahlungen mit der kommenden Betriebskostenabrechnung erhöht. Wir empfehlen auch, wenn möglich, Geld für diesen Zweck zur Seite zu legen und energiesparend zu haushalten.

Wieviel höher die Nebenkosten sein werden, wissen wir leider nicht genau. Rechnen Sie aber damit, dass Sie in diesem Jahr rund 30% mehr für die Heizung zahlen müssen als 2021. Und rechnen Sie 2023 damit, sogar das Doppelte im Vergleich zu 2021 zahlen zu müssen.

Wie unterstützt mich die LEG?

Wir lassen Sie nicht allein! Wir informieren Sie über die Möglichkeiten Wohngeld zu beantragen. Und bevor alle Stricke reißen, steht unser Angebot, Ratenzahlungen zu vereinbaren. Scheuen Sie sich nicht, uns diesbezüglich über unser Kontaktformular zu kontaktieren.

Wir finden eine Lösung!

Seit August 2022 umfassen Mahnungen und Betriebskostenabrechnungen bereits Schreiben, die Informationen und Tipps zu Unterstützungshilfen z.B. Wohngeld enthalten. Zudem bieten wir bei hohen Nebenkostennachzahlungen Ratenzahlungen an. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.

Wenn Sie Ratenzahlungen vereinbaren möchten, nutzen Sie hierfür gerne unser Kontaktformular

Bürger*innen mit einem geringen Einkommen haben die Möglichkeit einen Zuschuss vom Staat zu Ihren Wohnkosten (Wohngeld) zu bantragen.

Mehr Informationen rund um das Thema Wohngeld bzw. Wohngeld Plus erhalten Sie hier: https://www.leg-wohnen.de/leben-bei-der-leg/wohngeld. Ob Sie Anspruch auf Wohngeld/Wohngeld Plus haben, erfahren Sie bei ihrer regionalen Wohngeldstelle. 

Auf den Webseiten des MHKBG NRW finden Sie einen Online-Wohngeldrechner. Hier können Sie auch online direkt einen Antrag auf  Wohngeld stellen. 

Weitere Ansprechpartner:

Mit unserer „Stiftung – Dein Zuhause hilft“ und einem Team aus Sozialmanagern bieten wir Ihnen zusätzlich bedarfsgerechte Beratung und Unterstützung gemeinsam mit karitativen Partnern.

Wir sind für Sie da!

Wie und warum erhalte ich Daten zum Heizverbrauch bei fernablesbaren Zählern?

Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann natürliche Ressourcen schonen und den eigenen Energiebedarf senken. Mit diesem Ansatz verfolgt die EU das Ziel, Bewohner für den eigenen Verbrauch zu sensibilisieren und somit Einsparmöglichkeiten zu erkennen. Das schont das Klima und hilft, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Ein angepasstes Verbrauchsverhalten hilft außerdem beim Sparen, denn wer weniger verbraucht, muss auch weniger zahlen.

Um den Verbrauch ihres Heizverhalten besser zu kontrollieren und zu überwachen, erhalten Sie Ihre aktuellen Heizverbrauchswerte jeden Monat von uns per Post (mit Ausnahme der Sommermonate: Im Sommer wird kaum geheizt. Deshalb sparen wir dann Papier und versenden keine Heizbriefe. Ihren Verbrauch können Sie natürlich immer einsehen – im LEG-Mieterportal und der Mieter-App.

Wir führen eine Berechnung des durchschnittlichen Verbrauchs anderer vergleichbarer Nutzer derselben Nutzerkategorie durch. Dabei handelt es sich um Werte, die nicht aus dem von Ihnen bewohnten Gebäude oder Heizliegenschaft stammen müssen.

Folglich können aus Datenschutzgründen keine Rückschlüsse auf Sie oder Ihre Nachbarn gezogen werden.

Liegt Ihr Wert darunter, bedeutet es, dass Sie weniger geheizt haben als der Durchschnitt. Liegt Ihr Wert darüber, bedeutet es, dass Sie mehr Energie benötigten als der Durchschnitt.

Wir erhalten monatlich die Heizverbrauchswerte von ihrem zuständigen Messdienstleister.

Aus technischen Gründen unterscheiden sich die monatlich bereitgestellten Werte von den zur Jahresabrechnung herangezogenen Messwerten. Deshalb kann es hier zu Abweichungen kommen. Ihre tatsächlichen Wärmenutzungswerte erhalten Sie in Ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung.

Sofern Sie noch keine Vorjahres- oder auch Vormonatswerte erhalten, wurden diese Messwerte entweder in der Vorperiode noch nicht erhoben, oder sie wurden für einen ehemaligen Mieter Ihrer Wohnung erhoben und dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht geteilt werden.

Aus finanziellen und technischen Gründen können wir am Messpunkt selber oft nicht direkt in der Energieeinheit (kWh) messen. Dann messen wir z.B. den Durchfluss durch ein Warmwasserrohr oder einen relativen Verbrauch wie beim Heizverbrauch. Die gute Nachricht ist, dass wir aus diesen Kenngrößen die genutzte Energiemenge in kWh gut ermitteln können.

Deshalb sieht der Gesetzgeber auch alle Angaben in kWh vor: Gemäß § 6a Absatz 2 der Heizkostenverordnung verpflichtet der Verordnungsgeber den Eigentümer den Energieverbrauch des letzten Monats (a) in Kilowattstunden (kWh) anzugeben. Weiterhin soll ein Vergleich des Verbrauchs mit dem Vormonat (b) und dem entsprechenden Monat des Vorjahres (c) desselben Nutzers (soweit diese Daten erhoben worden sind) und zuletzt einen Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers (d) derselben Nutzerkategorie angezeigt werden.

Ihre monatlichen Heizverbrauchswerte können Sie auch im Mieterportal sowie der LEG-Mieter-App abrufen.

Die Verbrauchswerte werden mittels Heizgradtagen des DWD (Deutscher Wetterdienst) witterungsbereinigt, das heißt umgerechnet. Der DWD ermittelt Heizgradtage flächendeckend für ganz Deutschland und stellt standortbezogene Werte zur Verfügung. Damit repräsentieren die dargestellten Werte die Verbräuche unter ähnlichen Außentemperaturbedingungen und sind so für den Empfänger gut vergleichbar.

Auf unserer LEG Homepage, insbesondere hier auf unserer Energiewebseite, aber auch unseren LEG-Ratgeber-Webseiten, finden Sie Tipps und Tricks wie Sie „richtig Heizen“ und dadurch Energie und bares Geld sparen können. Außerdem werden wir mit den kommenden Schreiben auch Tipps zur Verhaltensänderung in den Briefen abdrucken.

Technisch bedingt kann es in Einzelfällen auch bei abgeschaltetem Thermostat zu einer Wärmeübertragung von der Heizung in den Raum kommen. Beispielsweise kann direkte Sonneneinstrahlung einen abgeschalteten Heizkörper so sehr erwärmen, dass eine messbare Wärmeabgabe in den Raum erfolgt. Diese Wärmeabgabe ist sehr klein und kann in den monatlichen Informationsschreiben ausgewiesen werden. In der Jahresabrechnung wird durch die Kombination aller Messwerte mit weiteren Informationen dieser Effekt nahezu vollständig aufgehoben. Sie zahlen nur die Wärme, die Sie auch von uns bezogen haben.

Ihre Abrechnung und die darin enthaltenen Umlageschlüssel verändert/n sich durch das Verbrauchsinformationsschreiben nicht. Bitte beachten Sie, dass die im Verbrauchsinformationsschreiben dargestellten Verbräuche auf Basis Ihrer Erfassungsgeräte ermittelt und in kWh bewertet worden sind. Die Jahresendabrechnung kann aufgrund von Umlageschlüsseln und Korrekturwerten von den hier dargestellten Werten abweichen.

Um den Anforderungen des Verordnungsgebers gerecht zu werden, schätzt der zuständige Wärmemessdienst die von Ihren Verbrauchserfassungsgeräten übermittelten Werte (Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler) des letzten Monats, des Vormonats bzw. des Vorjahres und des normierten Verbrauches in kWh.

Der Eigentümer hat bis zum 31.12.2026 eine Übergangsfrist, fernablesbare, interoperable und zugleich SmartMeterGateway-kompatible Technik in den Gebäuden einzubauen. Sofern Sie also noch kein unterjähriges Verbrauch-Informationsschreiben („uVi-Schreiben“) von uns erhalten haben, bedeutet es, dass die in dem von Ihnen bewohnten Objekt verwendete Technik noch nicht den vorgenannten Voraussetzungen entspricht. Sobald das von Ihnen bewohnte Objekt umgerüstet und freigeschaltet worden ist, werden Sie die erbetenen Informationen automatisch von uns erhalten. 

Im Zuge einer Studie, die auch zu einer wissenschaftlichen Veröffentlichung geführt hat („peer-reviewed-paper“), konnte gezeigt werden, dass eine Reduzierung des Energieverbrauchs um etwa 8% durch die unterjährigen Verbraucherinformationsschreiben erreicht wird. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Information als Brief per Post verschickt wird.

Wir teilen die Wohneinheiten zuerst in geografische Cluster ein. Innerhalb dieses Clusters findet der Vergleich statt. Innerhalb des Clusters befinden sich Gebäude der LEG, die maximal 300 Meter von mindestens einem weiteren LEG-Gebäude entfernt liegen. Wir normieren zuerst den Verbrauch nach m2, und weisen den einzelnen Wohneinheiten eine von drei Kategorien zu: grün (=„effizientes Verhalten“), gelb (=„mitteleffizientes Verhalten“) und rot (=„ineffizientes Verhalten“). Die niedrigsten 20% der Mieterverbräuche gehören zur ersten Kategorie, die mittleren 20%-50% werden als „mitteleffizient“ eingestuft. Die höchsten 50% als „ineffizient“ eingestuft. Der Gebäudezustand wird seit Juni 2023 zur Normierung berücksichtigt. Eine Normierung nach Anzahl Personen im Haushalt ist wegen datenschutzrechtlicher Gründe nicht möglich, hat aber auf den Heizverbrauch im Vergleich zur Wohnungsgröße keinen signifikanten Einfluss. Die Lage der Wohnung innerhalb des Gebäudes können wir nicht zur Normierung heranziehen, da uns die Daten nicht vollumfänglich vorliegen.

Wir vergleichen Ihre Wohnung mit baulich ähnlichen Wohnungen in der Umgebung (gleiche Energieeffizienzklasse, gleiche Daten des Energieausweises). Die Größe Ihrer Wohnung wurde beim Vergleich berücksichtigt. Um zur grünen Kategorie (effiziente Verbraucher) zu gehören, ist ein Verbrauch von als dem 20% Quantil erforderlich. Bis zum Median-Verbrauch zählt man zur gelben Kategorie. Liegen die Werte darüber, wird man in der roten Kategorie (ineffizient) eingestuft.

Wir haben im Mai 2023 den Sanierungszustand der Gebäude in der Bewertung mitberücksichtigt, was zuvor nicht möglich war. Das heißt, dass ein Mieter in einem gut sanierten Gebäude weniger heizen muss, um zur grünen Kategorie zu gehören, und ein Mieter in einem schlecht sanierten Gebäude nun mehr heizen darf, um zur grünen Kategorie zu gehören. Daher ist es möglich, dass sich Ihre Einstufung (grün/gelb/rot) in den Schreiben ab Juni 2023 im Vergleich zu früheren Schreiben auch ohne Änderung Ihres Heizverhaltens geändert haben kann.

Eine Vergleichbarkeit über den lokalen Wohnbezug hinaus ist unserer Einschätzung nach nicht hilfreich und auch nicht nötig. Unser Vorgehen basiert auf einem Vergleich innerhalb lokaler Cluster, um möglichst genaue Werte an die Empfänger der Schreiben melden zu können.

Einerseits sind wir nur in der Lage und verpflichtet jene Mieter zu informieren, die wir mit Wärme beliefern. Das sind in derzeit etwa 68% unserer Wohneinheiten. Andererseits können wir nur dann Informationen erstellen, wenn uns die monatlichen Heizverbräuche vorliegen. Dies ist nur dort der Fall, wo bereits fernauslesbare Heizkostenverteiler mit entsprechender Datenanbindung installiert wurden. Wir planen bis Ende 2023 in Summe ca. 75% der möglichen Wohneinheiten angebunden zu haben. Bis Ende 2026 sind wir verpflichtet alle Wohneinheiten, die wir mit Wärme beliefern angebunden zu haben.

Die Auswertung liegt noch nicht vor. Gemeinsam mit den Plakaten gehen wir jedoch von einer CO2-Einsparung in Höhe von bis zu 12.000 Tonnen pro Jahr aus.

Zurzeit (Stand Juli 2023) werden die Kosten hierfür nicht auf die Mieter umgelegt.

Sofern die Verbrauchswerte kombiniert erfasst werden, können wir sie nur gemeinsam als Heizverbrauch darstellen. Sofern die Verbrauchswerte separat erfasst werden, geben wir den Warmwasserverbrauch separat unter Anmerkungen an. Sobald wir datentechnisch erfassen können, ob es sich um einen kombinierten oder separat erfassten Verbrauchswert handelt, werden wir dies entsprechend in den Briefen vermerken.

Wir stehen zusammen – gemeinsam durch die Energiekrise!