Erklärung zur Barrierefreiheit

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

LEG Wohnen GmbH
Flughafenstraße, 99
40474 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen


Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung  

Vermietung von Wohnungen, Garagen und Stellplätzen in Deutschland.
 

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Über die Website www.leg-wohnen.de bekommen Sie als Mieter der LEG Wohnen GmbH wichtige Informationen rund um Ihre Mietwohnung. Wenn Sie auf der Suche nach einer Mietwohnung oder Stellplatz sind, dann können Sie über die Immobilien-Suche eine passende Wohnung finden und anfragen.   

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
 

Die oben genannte Dienstleistung ist zum großen Teil mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.


Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind noch nicht barrierefrei. Dies betrifft im Wesentlichen den im Mai 2025 neu eingeführten Chatbot für Bestandsmieter, der noch weiter optimiert wird:


Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen

Wir sind darum bemüht, die Alternativ-Texte für Bilder bis zum Ende 2025 umzusetzen. Wesentliche Aspekte der Navigationsstruktur wurden bereits angepasst, Restarbeiten dazu sollen bis Mitte 2026 abgeschlossen sein.  Wir arbeiten daran, den Chatbot betreffen bis Mitte 2026 barrierefrei anbieten zu können.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 16.06.2025

Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 09.07.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung, die auf Basis der Anforderungen der BITV 2.0 durchgeführt wurde.

Die Einschätzung zum aktuellen Stand der Barrierefreiheit wurde in Zusammenarbeit mit unserer Lead-Agentur, der move elevator GmbH, durchgeführt. Grundlage der Prüfung waren die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Im Rahmen der Überprüfung wurden bereits umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit analysiert. Dabei wurde festgestellt, dass die wesentlichen Aspekte der digitalen Zugänglichkeit berücksichtigt wurden.

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit ist ein IST-Zustand und die Optimierung ein fortlaufender Prozess. Wir sind bestrebt sicherzustellen, dass alle Nutzer, unabhängig ihrer individuellen Fähigkeiten, die angebotenen Informationen und Dienstleistungen uneingeschränkt nutzen können.