Erklärung zur Barrierefreiheit

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

LEG Wohnen GmbH
Flughafenstraße, 99
40474 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Vermietung von Wohnungen und Stellplätzen in Deutschland.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Über die Website www.leg-wohnen.de bekommen Sie als Mieter der LEG Wohnen GmbH wichtige Informationen rund um Ihre Mietwohnung. Wenn Sie auf der Suche nach einer Mietwohnung oder Stellplatz sind, dann können Sie über die Immobilien-Suche eine passende Wohnung finden und anfragen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei. Dies betrifft im Wesentlichen den im Mai 2025 neu eingeführten Chatbot für Bestandsmieter, der noch weiter optimiert wird.

  • Elemente des Chatbots sind im Ursprungszustand für Screenreader nicht ausgeblendet.
  • Bei einem 200% Zoom ist der Chatbot nicht nutzbar, da der Nachrichtenverlauf nicht angezeigt wird.

Weitere Aspekte sind:

  • Navigationsmechanismen und Menüeinträge sind in verschiedenen Bereichen des Webauftritts nicht immer gleich angeordnet und gestaltet.
  • Einige wenige Bilder enthalten keine Text-Alternativen.
  • Videos (Imagefilme) haben nur automatisch erstellte Untertitel und keine Medienalternative.
  • Abweichungen u.a.: Immobiliensuche hat reduzierten Footer, der gesonderte Unternehmensbereich, der keinen Bezug zu den Dienstleistungen hat, hat andere oder zT. anders angeordnete Menüeinträge (Footer und Hauptnavigation) und keine Suche.
  • Über das LEG Logo gelangt man zu unterschiedlichen Startseiten (vgl. z.B. leg-wohnen vs. /unternehmen).
  • Bezeichnung von Navigationsmechanismen fehlen, Menüeinträge sind z.T. anders bezeichnet.

Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen 

Wir sind darum bemüht die Alternativ-Texte für Bilder bis zum Ende 2025 umzusetzen. Wir möchten bis zum Herbst 2025 die Navigationsstruktur angepasst haben. Wir arbeiten daran Korrekturen, die den Chatbot betreffen, zeitnah barrierefrei anbieten zu können. Eine genaue Angabe können wir hierzu momentan noch nicht machen.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 16.06.2025

Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 09.07.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf einer Selbstbewertung, die auf Basis der Anforderungen der BITV 2.0 durchgeführt wurde.

Die Einschätzung zum aktuellen Stand der Barrierefreiheit wurde in Zusammenarbeit mit unserer Lead-Agentur, der move elevator GmbH, durchgeführt. Grundlage der Prüfung waren die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Im Rahmen der Überprüfung wurden bereits umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit analysiert. Dabei wurde festgestellt, dass die wesentlichen Aspekte der digitalen Zugänglichkeit berücksichtigt wurden.

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit ist ein IST-Zutand, und die Optimierung ein fortlaufender Prozess. Denn wir sind bestrebt sicherzustellen, dass alle Nutzer, unabhängig ihrer individuellen Fähigkeiten, die angebotenen Informationen und Dienstleistungen uneingeschränkt nutzen können.